Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden oder wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen? Droht Ihnen der Entzug des Führerscheins oder gibt es Ärger nach dem Autokauf?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie sich in der Regel durch einen Anwalt beraten lassen. Zum einen passiert es nicht selten, dass ein zunächst eindeutig erscheinender Unfallhergang später vom Unfallgegner völlig anders dargestellt wird. Zum anderen versuchen die Versicherungen zunehmend, die berechtigten Ansprüche des Geschädigten, wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden und Verdienstausfall zu kürzen.
Ich setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung außergerichtlich und wenn nötig auch durch Klage vor Gericht durch.
Nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie bei mir eine kostenlose Erstberatung.
Wenn Sie kein Verschulden an dem Unfall trifft, übernimmt die gegnerische Versicherung auch die weiteren Anwaltskosten.
Die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen erfordert die richtige Strategie. Ich helfe Ihnen insbesondere bei dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung, der Straßenverkehrsgefährdung, der Verkehrsunfallflucht oder Trunkenheitsfahrt. Ziel ist dabei immer die Einstellung des Verfahrens bevor es überhaupt zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt.
Bei einem Bußgeldverfahren ist es erforderlich, schnellstmöglich einzugreifen, um den Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, die Verhängung eines empfindlichen Bußgeldes oder eine sonstige Sanktion zu vermeiden. Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam die richtige Verteidigungsstrategie, um einen Eintrag im Fahreignungsregister („Punkt in Flensburg“) oder ein Fahrverbot möglichst zu vermeiden.
Ich vertrete Sie in allen Verfahren des Führerscheinrechts, von der Entziehung der Fahrerlaubnis, der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder der Gültigkeit eines im Ausland erteilten Führerscheins.
Die Möglichkeiten, hier mit dem Gesetz in Berührung oder gar in Konflikt zu kommen, sind vielfältig. Immerhin sind von den ca. 50 Mio. Verkehrsteilnehmern in Deutschland rund 10 Millionen in der sogenannten Verkehrssünderkartei im Fahreignungsregister in Flensburg erfasst. Das Führerscheinrecht hat somit für alle Führerscheininhaber Bedeutung.
Rechtliche Auseinandersetzungen nach einem Fahrzeugkauf stellen ein häufiges Problem dar. Anlass für die Auseinandersetzungen sind neben Mängel am Fahrzeug oft auch die Besonderheiten oder Ungereimtheiten des Vertrages. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die eigenen Chancen frühzeitig mit einem Anwalt zu klären. Streitigkeiten können so häufig aus der Welt geschafft werden oder zumindest Fristen gewahrt und damit eigene Ansprüche erhalten werden.
Ich berate Sie über die richtige Vorgehensweise und helfe Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen.