Mietrecht

Die eigene Wohnung als Lebensmittelpunkt und Rückzugsort ist für jeden von uns von großer Bedeutung. Für den Vermieter stellt das Mietobjekt in erster Linie eine erhebliche Investition dar. Hier treffen also persönliche und wirtschaftliche Interessen aufeinander. In diesem Spannungsverhältnis ist die Aufgabe des Mietrechts für eine angemessene Balance zu sorgen. 

Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter bei :

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen
  • Abwicklung beendeter Mietverhältnisse
  • Beitreibung rückständiger Miet- und Kautionszahlungen
  • Durchsetzung und Überprüfung von Mieterhöhungen
  • Durchsetzung und Abwehr mietrechtlicher Gewährleistungsrechte (Mietminderung)

Das Mietrecht entwickelt sich ständig fort. Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl besonders wichtiger Entscheidungen zu diesem Rechtsgebiet getroffen. Eine kompetente Beratung setzt daher nicht nur einen erfahrenen Umgang mit den einschlägigen Gesetzen, sondern auch Kenntnisse über die aktuelle Rechtsprechung voraus. 


Kündigung durch den Vermieter

Sollten Sie als Vermieter beabsichtigen, einen Mietvertrag zu kündigen, empfehle ich Ihnen bereits vor Ausspruch der Kündigung sich mit mir in Verbindung zu setzen, um juristische Fehler und deren, gerade in diesem Bereich, weitreichende finanzielle Folgen zu vermeiden.